Um das Stadtbild zu wahren und Gefahrenquellen im öffentlichen Raum zu vermeiden, weist das Ordnungsamt darauf hin, dass Sperrmüll erst am Vortag des vereinbarten Abholtermins an die Straße gestellt werden darf.
Leider ist zu beobachten, dass sich zunehmend die Praxis etabliert, Sperrmüll bereits Tage im Voraus auf öffentlichen Flächen abzulegen – oft ohne, dass ein Abholtermin vereinbart wurde. Dies führt nicht nur zu einer Beeinträchtigung des Stadtbildes, sondern kann insbesondere in den Abend- und Nachtstunden zu gefährlichen Stolperfallen für Fußgänger werden. Besonders ärgerlich sind Ablagerungen vor Feiertagen oder Wochenenden.
Zudem sollte es selbstverständlich sein, dass nach der Abholung Teile, die das Entsorgungsunternehmen – warum auch immer – nicht mitgenommen hat, wieder aus dem Straßenraum entfernt werden.
Das Ordnungsamt wird dieses Verhalten künftig nicht mehr dulden. Zuwiderhandlungen gelten als unerlaubte Abfallablagerung und können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, vorher mit dem Ordnungsamt Kontakt aufzunehmen und eine individuelle Lösung zu vereinbaren.
Bei Renovierungsarbeiten oder größeren Entrümpelungen sollte die Sperrmüllabholung frühzeitig und gezielt eingeplant werden. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe, damit unsere Stadt sauber, sicher und lebenswert bleibt.