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Stadt Homberg (Ohm) (Druckversion)

Allgemeine Informationen

Abfallentsorgung

Hier finden Sie allgemeine Informationen rund um das Thema Abfallentsorgung.

Sperrmüllabfuhr

Ab dem 01.01.2017 wird die Abfuhr von Elektrogroßgeräten und Sperrmüll/Möbelholz von zwei verschiedenen Abfuhrunternehmen durchgeführt. Die Abfuhr von Elektrogroßgeräten wird durch das Unternehmen SUEZ Mitte GmbH und Sperrmüll/Möbelholz durch das Unternehmen Knettenbrech+Gurdulic durchgeführt. Die Terminbenachrichtigung wird durch jedes Unternehmen selbst erfolgen. Somit können, im Falle einer Anmeldung von Sperrmüll/Möbelholz und Elektrogroßgeräten, zwei verschiedene Terminkarten an Sie versandt werden.
Ab dem 01.01.2017 liegen die Sperrmüllabrufkarten bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung wie auch bei dem ZAV zur Auslage bereit.
Anmeldemöglichkeit auch per Kurzbrief an:
Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis, Am Graben 96, 36341 Lauterbach
oder per Fax (06641 / 9671-20), per E-Mail (info@zav-online.de), über unsere Homepage (Link oberhalb der Startseite-„Sperrmüll“) oder per Telefon über die Sperrmüllhotline (06641 / 9671-22), welche Montags, Dienstags und Donnerstags von 09.30 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr und Mittwochs von 09.30 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.30 Uhr sowie Freitags von 09.30 Uhr – 12.00 Uhr Ihre Sperrmüllanmeldung persönlich entgegen nimmt.
Die Terminbenachrichtigung geht Ihnen per Post zu.

Wie funktioniert es?

Sie können  mindestens zweimal jährlich eine kostenfreie Sperrmüllentsorgung pro Grundstück bis maximal 4m³ beantragen, wenn dieses mit einem gebührenpflichtigen Restabfallgefäß veranlagt/ausgestattet ist. Sie geben an Was, Wieviel und Wo (Adresse) Sie es entsorgen lassen möchten und senden dies (per E-Mail, Fax oder Post) an den Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (Adresse siehe oben).
Bemerkung: Die Sperrmüllentsorgung ist in Ihren Müllgebühren bereits mit eingerechnet.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis wird Ihre Sperrmüllanmeldung registrieren, die Berechtigung und die Anzahl der erfolgten Abfuhren prüfen und kontrollieren, ob die angemeldeten Gegenstände zum Sperrmüll gehören (ggf. erfolgt Rücksprache bzw. Korrektur durch den ZAV). Anschließend wird der Entsorgungsauftrag erteilt. Dann meldet sich das beauftragte Entsorgungsunternehmen bei Ihnen und teilt Ihnen das Datum der Abfuhr ca. 5 Werktage im Voraus mit. Der Zeitraum von der Anmeldung bis hin zu der Sperrmüllabholung beträgt zwei bis maximal sechs Wochen.
Möbelholz wird separat am Abfuhrtag abgefahren. Wenn möglich, stellen Sie die Sperrmüllgegenstände nach Möbelholz und „Nichtholz“ sortiert bereit.
Um eine ordnungsgemäße Sperrmüllabfuhr durchführen zu können, bitten wir Sie, folgende Hinweise hinsichtlich des Sperrmülls zu beachten:

Was ist Sperrmüll?

Was ist Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören alle festen, großen, sperrigen Haushaltsgegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind und die wegen ihrer Größe auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in ein Standard-Restabfallgefäß (120Liter Fassungsvermögen) oder in zugelassene Müllsäcke passen, keine Verpackungen darstellen und nicht aus Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen stammen.

Hierzu gehören z.B. (Auszug):
Bettgestelle, Federbett, Matratze, Möbelstücke, Polstermöbel, Sprungrahmen, Schränke, Truhen, Vitrinen etc., große Teppiche (nicht verklebt oder verbunden), Fußbodenbeläge (z.B. Linoleum, Teppichboden-nicht verklebt oder vorher mit dem Haus verbunden) [Nicht: Laminat oder Parkett], großes Spielzeug, größere Wannen, Wäschekörbe, Zelte, große Kunststoffteile aus dem Hausrat, Regale, Lattenroste, Sofa, Stuhl, Tische, große Schrottteile, Fahrräder, unbehandeltes Möbelholz aus dem Innenbereich, große Behältnisse (ohne Inhalt, sofern nicht Verpackung. Fragen Sie Ihren Handwerker bei Renovierungsmaßnahmen, ob Altmaterialien von ihm zurückgenommen werden).
Elektrogeräteentsorgung über den Sperrmüll:
Elektrogroßgeräte (zwei Kanten mit einer Länge von mindestens 50 cm), Kühl- und Bildschirmgeräte unabhängig Ihrer Größe
Kleine Elektrogeräte (zwei Kanten mit einer Länge unter 50 cm) können zu den Öffnungszeiten an den Sammelstellen der Städte und Gemeinden gebührenfrei abgegeben werden.
Was ist zugelassen:
Auch wenn die von Ihnen angemeldeten Gegenstände zum Sperrmüll gehören sind dennoch einige Dinge zu beachten:
-Das Einzelgewicht darf 50 kg nicht überschreiten. Die Größe des Sperrmülls ist begrenzt auf Stücke von max. 2m Länge, 1m Breite, 0,75m Höhe. Größere und schwerere Teile sind ggf. zu zerlegen oder auf o.g. Maße zu zerkleinern.
-Die Gesamtmenge pro Haushaltung, die im Rahmen einer Sammlung mitgenommen wird, darf 4m³ nicht überschreiten.
-Abfall wird nicht dadurch zum Sperrmüll, dass es viel ist! Alle Kartons, Säcke oder andere Behältnisse, die kleinteiligen Abfall enthalten, der nicht Sperrmüll ist, werden nicht mit-genommen. Diese Abfälle sind über die Restabfallsammlung zu entsorgen.
-Abfälle, auch sperrige, die Verpackungen darstellen, sind grundsätzlich kein Sperrmüll sondern über die Dualen Systeme oder die von den Herstellern und Vertreibern genannten Rücknahmesysteme zu entsorgen.
Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen die anfallenden Abfälle einer Verwertung zuzuführen. Dies ist die umweltschonendste Form der Entsorgung. Sie trägt wesentlich dazu bei, Rohstoffressourcen zu schonen. Stellen Sie daher die Abfälle rechtzeitig gut sichtbar an den Straßenrand. Die Abfuhr beginnt ab 06.00 Uhr.
Prüfen Sie bitte auch, ob Gegenstände vielleicht noch „wieder-oder weiterverwendet“ werden können, denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Deshalb sollten Sie schon beim Einkauf darauf achten, dass möglichst wenige Abfälle entstehen bzw. die unvermeidbaren Abfälle einer Verwertung zugeführt werden können.

Weitere Informationen erhalten Sie beim ZAV, Am Graben 96, 36341 Lauterbach, Tel.: 06641/9671-0, info@zav-online.de

Nicht zum Sperrmüll gehören:

Nicht zum Sperrmüll gehören:
-Gegenstände, die aufgrund der Größe in die Restabfalltonne (120 Liter) passen (außer Altmetall und Elektrogeräte),
-Problemabfälle (Sonderabfall, wie flüssige Farben, Pflanzenschutzmittel, Medikamente, etc.),
-Autowracks, Autoteile, Reifen (Altreifen bis 200cm Durchmesser werden am Entsorgungszentrum Vogelsberg gegen Gebühr entgegengenommen),
-Bauhölzer, imprägniertes Möbelholz, Astmaterial, Hundehütten, Kaninchenställe, Beetumrandungen, Zäune,
-Gewerbe-und Gartenabfälle, Silo- und Teichfolien,
-Wertstoffe wie Papier, Pappe, Glas, Weißblechdosen und Verpackungen. (Benutzen Sie bitte die hierfür vorgesehenen Wertstoffbehälter)

Was sind Wertstoffe?

Auch bei der Entsorgung des Sperrmülls sind wir bemüht, möglichst viele Abfälle einer Wiederverwertung zuzuführen, daher werden zusätzlich bei der Sperrmüllabfuhr folgende Abfallfraktionen getrennt eingesammelt und einer Verwertung zugeführt.

Holz:

Alte Möbelstücke und Möbelteile, Regale, Kisten etc.

Nicht entsorgt werden z. B.: Bauhölzer (imprägniertes Holz), Astmaterial, Kaninchenställe.

E-Geräte:

Elektrogroßgeräte (zwei Kanten mit einer Länge von mindestens 50 cm), Kühl- und Bildschirmgeräte unabhängig von Ihrer Größe: Kühlschränke, Gefriertruhen, Gefrierschränke, Waschmaschinen, Mikrowellen, Wäscheschleudern und -trockner, Geschirrspüler, Dunstabzugshauben, Staubsauger, Herde, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Plattenspieler, etc. Elektrogeräte sind alles, was mit Strom betrieben werden kann, außer Nachtspeicheröfen.

Kühlgeräte werden kostenlos mitgenommen.

Annahmestelle für die Entsorgung von Elektro-Kleingeräten aus privater Herkunft.

Am Bauhof, Güntersteiner Weg 2 in 35315 Homberg (Ohm) werden jeden ersten Montag im Monat zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr Elektro-Kleingeräte aus privater Hand kostenlos zur Entsorgung entgegen genommen. Sollte dieser Montag ein Feiertag sein, so ist der Termin am darauffolgenden Montag.

Bitte beachten Sie, dass hier nur Kleingeräte abgegeben werden können, die mindestens zwei Kanten von weniger als 50 Zentimeter Kantenlänge haben. Sie müssen frei von Verschmutzungen und Anhaftungen sein und dürfen nicht in zerlegtem und zerfleddertem Zustand sein. Es werden ausschließlich Geräte aus Privathaushalten und nicht von Gewerbetreibenden entgegen genommen.

Nachfolgend aufgeführte Elektrogeräte werden nicht angenommen: z.B.

  • Leuchtstoffröhren,
  • Gasentladungslampen,
  • Monitore aller Art (mit Bildröhre oder Flachbild)
  • Bildschirme aller Art (mit Bildröhre oder Flachbild)
  • Batterien / Akkus

Die Größe des Sperrmülls ist begrenzt auf Stücke von maximal 2 m Länge, 1 m Breite und 0,75 m Höhe. Größere Teile sind ggf. zu zerlegen oder auf o. g. Maße zu zerkleinern. Das Gewicht eines Einzelstückes darf dabei 50 kg nicht überschreiten.

Die Gesamtmenge pro Haushaltung, die im Rahmen einer Sammlung mitgenommen wird, darf 4 m³ nicht überschreiten.

Bei der Sperrmüllsammlung werden weiterhin Elektroherde, Spülmaschinen, Fernsehgeräte, Kühl- und Tiefkühlgeräte (ohne Gebührenmarke) eingesammelt.

Abfall wird nicht dadurch zu Sperrmüll, dass es viel ist! Alle Kartons, Säcke oder andere Behältnisse, die kleinteiligen Abfall enthalten, der nicht Sperrmüll ist, werden nicht mitgenommen. Diese Abfälle sind über die Restabfallsammlung zu entsorgen.

Abfälle auch sperrige, die Verpackungen darstellen, sind grundsätzlich kein Sperrmüll sondern über die Dualen Systeme oder die von den Herstellern und Vertreibern genannten Rücknahmesysteme zu entsorgen.

Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen die anfallenden Abfälle einer Verwertung zuzuführen, dies ist die umweltschonendste Form der Entsorgung. Sie trägt wesentlich dazu bei, Rohstoffressourcen zu schonen. Stellen Sie daher die Abfälle rechtzeitig und gut erkennbar an den Straßenrand.

Prüfen Sie auch bitte, ob Gegenstände vielleicht noch „wieder- oder weiterverwendet“ werden können, denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.

Deshalb sollten Sie schon beim Einkauf darauf achten, dass möglichst wenig Abfälle entstehen bzw. die unvermeidbaren Abfälle einer Verwertung zugeführt werden können.

Sondermüll

Sondermüll Die Sondermüllabfuhr wird 2 mal im Jahr durchgeführt. Die genauen Abfuhrtermine werden rechtzeitig im amtlichen Nachrichtenblatt „Ohmtal-Bote“, veröffentlicht.

Grünabfälle

Baumschnitt, Äste etc. können für alle Stadtteile auf der Kompostierungsanlage „Rote Kuh“ kostenfrei abgegeben werden.

Die gelbe Tonne (Sack)

In die gelbe Tonne (Sack) gehören grundsätzlich nur gebrauchte Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoffen. Das sind die sogenannten Leichtverpackungen. Die Verpackungen sollten restentleert, aber nicht gespült in unsere Sammlung gegeben werden.

Was erledige ich wo?

In die gelbe Tonne (Sack) gehören z. B:
Arzneimittelblister, Buttermilchbecher, Butterwickler, Eisverpackungen (Kunststoff), Farbeimer (Kunststoff oder Weißblech), Getränkekartons, Joghurtbecher- und Deckel, Konservendosen, Menüschlaen von Fertiggerichten, Milchbeutel aus Kunststoff, Müsliriegelpapier aus Kunststoff, Nudeltüten, Schokokusskartons (Kunststoff), Schokoladen-Alufolie, Shampooflaschen (Kunststoff), Spraydosen, Spülmittelflaschen (Kunststoff) Speiseölflaschen (Kunststoff), Styroporverpackungen (z.B. von Elektrogeräten) Suppentüten, Tierfutterdosen, Zahnpastatuben.

Nicht in die gelbe Tonne (Sack) gehören z. B:
Altkleider, Babyflaschen, Blechgeschirr, CDs und Disketten, Damenstrumpfhosen, Elektrogeräte, Essensreste, Einwegrasierer, Faltschachteln, Feuerzeuge, Filme, Glas ( z.B. Konservenglas, Glasflaschen) Holzwolle, Hygieneartikel, Katzenstreu, Keramiktöpfe, Kinderspielzeug (Holz/Kunststoff/Blech), Klarsichthüllen, Kugelschreiber, Luftmatratzen/Zelte, Nicht geleerte Verpackungen, Papier, Pappe/Karton, Pflaster, Verbandsmaterial, Styroporreste ( z.B. von Dämmmaterial), Tapetenreste, Taschentücher aus Papier, Videokassetten, Windeln, Zahnbürsten, Zigarettenkippen.

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