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Härtefallanträge Energiekosten: Antragsverfahren gestartet

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden.
Hessen nutzt dabei das zentrale Antragsportal der Kasse Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/HEIZKOSTEN
Weitere Informationen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hierzu finden Sie unter: https://hessen.de/presse/haertefallantraege-energiekosten-antragsverfahren-startet

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