Stadt Homberg (Ohm)

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Öffentliche Bekanntmachungen

Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen sowie anderer Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden entsprechend § 6 der Hauptsatzung der Stadt Homberg (Ohm) durch Bereitstellung auf dieser Internetseite der Stadt Homberg (Ohm) unter Angabe des Bereitstellungstages öffentlich bekannt gemacht.

Satzung über die Schaffung und Verleihung einer Auszeichnung der Stadt Homberg (Ohm)

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) sowie des § 9 der Hauptsatzung der Stadt Homberg (Ohm) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) in ihrer Sitzung am 06.03.2025 die Satzung vom 30.09.2004 wie folgt geändert:

§ 2 Absatz 3a) wird in folgenden Wortlaut geändert:
a) an Ortsvorsteher, Stadtverordnete, Magistratsmitglieder und Ehrenbeamte der Stadt Homberg (Ohm), die mindestens zwölf Jahre ihre Tätigkeit ausgeübt haben,

Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Homberg (Ohm), den 01.04.2025

Simke Ried
Bürgermeisterin

 

Bereitstellungstag auf der Internetseite www.homberg.de: 03.04.2025

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