Stadt Homberg (Ohm)

Seitenbereiche

Kontrast Logo
Neugierig Innovativ Entspannend Familiär Aktiv
Navigation

Weitere Informationen

Kontakt und weitere Informationen

Stadtverwaltung
Homberg (Ohm)
Marktstraße 26
35315 Homberg (Ohm)
Tel.: 06633 184-0
Fax: 06633 184-50
E-Mail schreiben

Hinweis Inhalte

Die Inhalte werden von der Stadt Homberg (Ohm) gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadt Homberg (Ohm) wenden.

Seiteninhalt

 
 
 

Sondermüll-Kleinmengensammlung am 28. März

ACHTUNG! Neuer Abgabeort: Walter-Seitz-Platz!
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV) in Lauterbach, Am Graben 96, führt am Samstag, den 28.03.2026 wieder eine Sammelaktion zur Beseitigung von Problemabfall aus Haushalten, Kleingewerben und Schulen durch. Das Sammelfahrzeug steht
von 09.00 Uhr – 13.00 Uhr am Walter-Seitz-Platz (vormals Stadthallenplatz) in Homberg
zur Entgegennahme von Sonderabfällen bereit. Anliefern können Sie Abfälle, die gesundheits- und umweltgefährdend sind und daher nicht in die Mülltonne oder ins Abwasser gehören.

Folgende Abfälle können bei der Sammlung abgegeben werden:
Abfälle rund ums Auto
•          Abschmierfette
•          Verunreinigtes Benzin, verunreinigter Dieselkraftstoff
•          Bremsflüssigkeiten
•          Frostschutzmittel
•          Kaltreiniger
•          Ölfilter
•          Unterbodenschutz (kein Altöl u. Autobatterien)
Heimwerker-/Hobbychemikalien
•          Abbeizer
•          Fotochemikalien
•          Holzschutzmittel
•          Klebstoffe
•          Flüssige Lacke und Farben (keine lösemittelfreien/Dispersionsfarben)
•          Laugen und Säuren
•          Lösungsmittel (Terpentin, Terpentinsatz, Xylol, etc.)
•          Rostschutzmittel
Gartenchemikalien
•          Düngemittel
•          Unkraut-/Schädlingsbekämpfungsmittel
Haushaltschemikalien
•          Desinfektionsmittel
•          Entfärber, Fleckenentferner
•          Entkalker
•          Mottenschutzmittel
•          Reinigungsmittelreste (Sanitär- /Backofenreiniger, etc.)
Ölhaltige Festabfälle
•          Ölbinder
•          Ölfilter
•          Ölgetränkte Lappen und Putzwolle (tropfend)
Sonstiges
•          Gifte und Laborchemikalien
•          PCB-haltige Kondensatoren
•          Quecksilberthermometer
•          Quecksilberhaltige Schalter
•          Teilentleerte Spraydosen
•          Nur folgende Altmedikamente: Krebsmedikamente, Hormonpräparate und Virus hemmende Medikamente
Keine Annahme von:
Leuchtstoffröhren/Gasentladungslampen
Privatpersonen können diese kostenlos direkt am Entsorgungszentrum Vogelsberg abgeben.
Telefon: 06638-1249 oder kostenfrei bei einer Sammelstelle von www.lightcycle.de
Gewerbliche Mengen bei der Sammelstelle von www.lightcycle.de
Batterien
Rückgabe bei der Stadtverwaltung, Handel oder dem Entsorgungszentrum Vogelsberg (keine Annahme von Lithium über 500 g).
Autobatterien
bitte über den Handel oder einen Schrotthändler abgeben.
Bitte beachten Sie:
•          Dispersionsfarben und ausgehärtete Lacke sind Restabfälle
•          Nach der Altölverordnung sind Tankstellen, Werkstätten und Geschäfte verpflichtet, Altöl zurückzunehmen (bei Vorlage des Kaufbeleges kostenlos, ohne Beleg kostenpflichtig)
•          Nach der Batterienverordnung ist der Handel verpflichtet, Batterien zurückzunehmen. Geschäfte bieten Abgabemöglichkeiten an
Mengenbegrenzung und Kosten
•          Annahme von privaten Personen gebührenfrei
•          Pro Person maximal 100 kg
•          Pro Person maximal 20 Liter pro Behältnis
•          bei Säuren & Laugen maximal 10 Liter pro Behältnis
•          Gewerbliche Anlieferer haben 5,50 € je kg zu zahlen, Rechnungsstellung
Die Annahme der wegen gefährlicher Reaktionen stets getrennt zu verwahrenden Sonderabfälle kann nur in verschlossenen Gebinden - möglichst in Originalbehältnissen belassen - von maximal 20 Liter Behältervolumen erfolgen. Bei Säuren und laugen max. 10 Liter pro Behältnis. Um die Sonderabfall-Kleinmengensammlung von unnötigem Verpackungsmaterial zu entlasten, sind insbesondere Pflanzenschutzmittelbehältnisse nach deren Entleerung und anschließendem Reinigen aufzuschneiden und in den „Gelben Sack“ zu geben. Das dabei anfallende Spülwasser bitte wieder im Pflanzenschutz ordnungsgemäß verwenden. Sauber entleerte, tropffreie und spachtelreine Weißblechbehälter sollten nach ihrem Verpressen dem Altwarenhändler angeboten werden. Behältnisse mit ausgehärteten Farbresten gehören in die Gelbe Tonne, wenn Sie die Rückstände entfernen können. Sollten sich die ausgehärteten Farbreste nicht vom Behältnis trennen lassen, sind sie dem Restmüll zuzuordnen
Bitte geben Sie den Sonderabfall persönlich beim „Verantwortlichen Personal“ am Sammelfahrzeug ab. Bei Verhinderung können auch Dritte, die dann über den Inhalt genauestens zu informieren sind, beauftragt werden. Die Sonderabfälle sollten beschriftet sein. Das Personal ist angewiesen, die umseitig genannten Sammeltermine (Standort, Standzeit) genau einzuhalten. Sollte dennoch einmal eine Verzögerung eintreten, warten Sie bitte am Einsammelort.
Keinesfalls darf Sonderabfall unbeaufsichtigt abgestellt werden, der dann eine ernstzunehmende Gefahr für Kinder darstellt und vom Sammelfahrzeug nicht mehr anzunehmen ist.
Den Weisungen des „Verantwortlichen Personals“ am Sammelfahrzeug ist Folge zu leisten. Für Schäden, die beim Andienen des Sonderabfalls entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.
Radioaktive Stoffe dürfen nicht am Schadstoffmobil angenommen werden. Radioaktive Stoffe mit Strahlenzeichen müssen über die Hessische Landessammelstelle für radioaktive Abfälle einem dafür vorgesehenen Endlager zugefügt werden. Zuständig ist das Regierungspräsidium Gießen, Fachbereich Strahlenschutz, Telefon 0641/303-0
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie bitte beim ZAV, Telefon 06641/9671-0 an, der Ihnen zu weiteren Auskünften gerne zur Verfügung steht.

Weitere Informationen

Kontakt und weitere Informationen

Stadtverwaltung
Homberg (Ohm)
Marktstraße 26
35315 Homberg (Ohm)
Tel.: 06633 184-0
Fax: 06633 184-50
E-Mail schreiben

Hinweis Inhalte

Die Inhalte werden von der Stadt Homberg (Ohm) gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadt Homberg (Ohm) wenden.