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Die Inhalte werden von der Stadt Homberg (Ohm) gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadt Homberg (Ohm) wenden.

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Bürokratie runter, Vereinsleben rauf - Hessen macht's leichter

Vereine und Initiativen in Hessen werden entlastet: So müssen nun nicht-gewinnorientierte Organisationen ihren vorübergehenden Gaststättenbetrieb (oft auch Schankkonzession bezeichnet)  – etwa Ausschank oder Verkauf bei Vereinsfesten, Märkten oder Benefizaktionen – nicht mehr bei der Behörde anzeigen. Die Stadt in Person von Bürgermeisterin Simke Ried freut sich über diese spürbare Erleichterung im Zuge des Bürokratieabbaus, die das Ehrenamt stärkt.
Die Regelung gilt breit: Erfasst sind Sport- und Kulturvereine, Feuerwehren, Wohltätigkeitsorganisationen, Stiftungen, Umwelt- und Hilfsverbände ebenso wie Bürger- oder Elterninitiativen, auch wenn sie nicht eingetragen sind. Gemeinnützigkeit ist kein Muss; entscheidend ist, dass der Hauptzweck nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist und eventuelle Überschüsse dem satzungsgemäßen Zweck zugutekommen.
Mit dem Wegfall der Anzeigepflicht entfallen auch die damit verbundenen Nachweise und Gebühren.
Ziel der Neuregelung ist es, Bürokratie abzubauen und das ehrenamtliche Engagement in Hessen spürbar zu stärken.

Foto: Stadt Homberg (Ohm)
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