Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Abmeldung) und Veräußerung
Außerbetriebsetzung:
- beide Kennzeichen
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und anl. Antrag
Fahrzeugveräußerung:
Teilen Sie der Zulassungsbehörde bei einer Veräußerung Ihres noch zugelassenen Fahrzeuges bitte schriftlich mit, wann und an wen (vollständige Anschrift) Sie ihr Fahrzeug abgegeben haben.
! Wichtig, wenn das Fahrzeug noch zugelassen veräußert wird !
Dies können Sie per Mail an: zulassung(a)vogelsbergkreis.de oder durch Abgabe der Veräußerungsanzeige/Kopie Kaufvertrag bei uns anzeigen!
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