Zulassung auf Minderjährige und Schwerbehinderte
Zulassung auf Minderjährige:
Zur Zulassung ist eine vom Kind unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
Zudem müssen beide Elternteile in die Zulassungsbehörde kommen und ihren Personalausweis vorlegen, um eine Erklärung zu unterschreiben.
Zulassung auf Schwerbehinderte:
Sollte eine Schwerbehinderung vorliegen und dadurch eine Steuerbefreiung beantragt werden können, benötigen wir den Schwerbehindertenausweis und folgendes Formular ausgefüllt.
Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte als pdf herunterladen
Zurück zur Übersicht der Startseite "Zulassung"