Stadt Homberg (Ohm)

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Zulassung auf Minderjährige und Schwerbehinderte

Zulassung auf Minderjährige:
Zur Zulassung ist eine vom Kind unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
Zudem müssen beide Elternteile in die Zulassungsbehörde kommen und ihren Personalausweis vorlegen, um eine Erklärung zu unterschreiben.

Zulassung auf Schwerbehinderte:
Sollte eine Schwerbehinderung vorliegen und dadurch eine Steuerbefreiung beantragt werden können, benötigen wir den Schwerbehindertenausweis und folgendes Formular ausgefüllt.

Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte als pdf herunterladen

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