Zulassung eines Neufahrzeuges (deutsche Papiere vorhanden) oder eines gebrauchten Fahrzeuges (KEINE EU-NEUFAHRZEUGE)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) + COC (Certificate of Conformity/EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
- Personalausweis
Bei Zulassung in Vertretung:
Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) mit dem Vermerk, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (kurzer Vermerk + Unterschrift).
- eVB-Nr. Ihrer Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung)
- HU-Bericht (TÜV) (außer bei Neufahrzeugen)
- SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben (wichtig, wenn Halter und
Zahler nicht ein und dieselbe Person sind)
- Gegebenenfalls die alten Kennzeichen/Schilder, wenn das Fahrzeug noch
zugelassen ist
In wenigen Ausnahmefällen liegen lediglich CoC-Papiere vor, wie z.B. bei 125er Motorrädern.
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